Innenmister Peter Beuth begrüßt Engagement der CDU-Frauen

RTK/MTK: Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November 2014 luden der Vorstand der Frauen Union Rheingau Taunus (FU RTK) und der Vorstand der Frauen Union Main Taunus (FU MTK) zu einer gemeinsamen Veranstaltung zum Thema Menschenhandel und Zwangsprostitution ein. Als Referentinnen konnten Frau Elvira Niesner, Leiterin FIM - Frauenrecht ist Menschenrecht e.V., ein Beratungszentrum für Migrantinnen, sowie eine Mitarbeiterin, Frau Encari Ramirez von FIM e.V. gewonnen werden. Die beiden Vorsitzenden der Kreisverbände, Kathleen Cahill (FU RTK) und Stefanie Soucek (FU MTK) freuten sich, dass ihrer Einladung ebenfalls der Hessische Minister des Innern und für Sport, Peter Beuth, gefolgt war. „Der Besuch des Hessischen Innenministers zeigt, dass Frauen die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sind, im Fokus der hessischen Innenpolitik stehen.

In seinem Grußwort begrüßte der Minister das Engagement der beiden Kreisverbände für dieses Thema. „Zwangsprostitution und Menschenhandel sind ernsthafte Kriminalitätsphänomene, die eine stärkere Berücksichtigung in Politik und Gesellschaft erfordern. Der Mensch wird hier buchstäblich zur „Ware“ gemacht. Dass Sie im Rahmen Ihrer Veranstaltung auf diese Themen aufmerksam machen, trifft daher auf meine volle Unterstützung“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Im Rahmen eines Impulsreferates berichtete Frau Niesner über die Arbeit und Aufgaben von FIM e.V. im Opferschutz bei Menschenhandel. So berät und unterstützt FIM Opfer von Menschenhandel in Süd-, Mittel-, Ost- und Westhessen unter anderem dadurch, dass eine umfassende Betreuung von der psychosozialen Beratung, über die Vermittlung von geschützten Unterkünften etc. bis zur möglichen Rückkehr und Reintegration in das Herkunftsland geleistet werden. Wenn die betroffenen Frauen aus Gefährdungsgründen nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, unterstützt FIM sie dabei, sich in Deutschland ein neues Leben aufzubauen. FIM e.V. kooperiert u.a. hessenweit im interdisziplinären Netzwerk mit der Polizei, der Justiz, den zuständigen Behörden, sozialen Einrichtungen und mit der Fachberatungsstelle Franka e.V. in Kassel. Frau Niesner und Frau Ramirez berichteten anhand exemplarischer Einzelfälle sehr anschaulich über die schwierige Situation junger Frauen, die dringend der Hilfe bedürfen, um sich aus der für sie oftmals ausweglosen Situation zu befreien. Der Hessische Innenminister, Peter Beuth, sieht die Aufgabe der Politik darin, Schwache zu schützen, Opfer zu unterstützen und Täter zu verfolgen. Damit dies möglich ist, bedarf es klarer Gesetze und der hierfür entsprechenden Rahmenbedingungen für die Behörden. „Wir müssen Frauen vor Menschenhandel und Zwangsprostitution besser schützen. Den Tätern müssen wir konsequent entgegentreten“, so Beuth. Vielmehr gehört dazu sich füreinander zu interessieren, einzusetzen und gegenseitig zu helfen. Mit dem Prostitutionsgesetz, das unter Rot-Grün 2002 gegen die Stimmen der CDU/CSU verabschiedet wurde, wurde Prostitution als normale Arbeit im Sinne einer Dienstleistung anerkannt. „Das Gesetz hat sich in der Praxis nicht bewährt und kriminellen Strukturen mehr Raum gegeben“. stellten die beiden CDU Frauenpolitikerinnen Kathleen Cahill und Stefanie Soucek fest.

Frau Niesner berichtete, dass erzwungene und ausbeuterische Prostitution durch die Armutsmigration im Rahmen der EU Osterweiterung zugenommen hat. „Von sexueller Ausbeutung und Zwangsprostitution sind fast ausschließlich junge, zum Teil minderjährige Frauen betroffen, sie kommen aus prekären familiären Verhältnissen, sind oft ohne Schul- und Berufsausbildung, ihnen fehlt eine Erwerbsalternative. Armutsmigration ist zu Armutsprostitution geworden.“ so Niesner. Es geht im Wesentlichen darum, die Frauen zu stärken und zu schützen. In der Regel sind gerade die Opfer wichtige Zeuginnen und für die Strafverfolgung unverzichtbar. Um dies zu verbessern ist es notwendig, dass Prostitutionsstätten zukünftig einer ordnungsbehördlichen Erlaubnispflicht unterliegen und Polizei und Behörden auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren dürfen. Diese Erlaubnispflicht beinhaltet auch, dass präventiv eine Zuverlässigkeitsüberprüfung des Bordellbetreibers erfolgt sowie weitere mögliche Auflagen zum Betrieb auferlegt werden können. „Unabhängig davon ist die Anhebung der Altersgrenze für die Ausübung der Prostitution auf 21 Jahre zu fordern“, erklärten die Vorsitzenden Cahill und Soucek. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde das Thema engagiert diskutiert und einmal mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. „Hier konnte ein weiterer Beitrag geleistet werden, um in diesem Bereich der Kriminalität für mehr Information und Transparenz zu sorgen“. so Cahill und Soucek abschließend.

FU Rheingau Taunus in Staatskanzlei Hessen zu Besuch »

Jetzt teilen: